 Warum Zeitarbeit?


Immer dann, wenn eigenes Personal kurz- oder längerfristig ausfällt (z. B. durch Krankheit, Urlaub oder Mutterschutz), ist eine Einsatzmöglichkeit für Zeitpersonal von Verleihfirmen gegeben. Das Gleiche gilt dann, wenn die eigene Personalsituation nicht ausreicht, um bestimmte Auftragsspitzen oder Sonderaufgaben zu bewältigen.

Ein weiterer Vorteil, der immer mehr genutzt wird, ist das testen eines neuen Mitarbeiters, wenn eine neue Stelle besetzt werden muss. Auf diese Weise kann der Entleiher einen potenziellen neuen Mitarbeiter testen, ohne ein Arbeitgeberrisiko einzugehen. Der Entleiher muss allerdings vorher mit dem Zeitarbeitsunternehmen klären, ob ihm dafür eine Vermittlungsprovision berechnet wird.

Die Vermeidung des Arbeitgeberrisikos ist nicht selten ein Grund für den Einsatz von Zeitpersonal, bevor die eigene Einstellung des Mitarbeiters erfolgt. Der Entleiher hat während der Einsatzzeit des Zeitarbeitnehmers die volle Weisungsbefugnis, aber weder die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch zur Gewährung von bezahltem Urlaub. Auch die Bezahlung von gesetzlichen Feiertagen ist nicht seine Aufgabe.
Der Kunde bezahlt also nur die tatsächliche, produktive Arbeitszeit des Mitarbeiters. Alle Ausfallzeiten trägt das Zeitarbeitsunternehmen.

Im normalen Fall sind Leiharbeitnehmer schnell verfügbar. In den meisten Fällen ist es durch die Verbreitung von Zeitarbeitsunternehmen möglich, Leihpersonal innerhalb eines Tages zu bekommen. Bei hoch qualifizierten Ansprüchen sollte jedoch eine längere Zeit eingeplant werden.

Wenn die Zeitarbeitskräfte nicht mehr benötigt werden, können diese innerhalb kürzester Zeit wieder der Zeitarbeitsfirma überlassen werden. Somit hat der Entleiher nicht die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Dies hat zur Folge, dass der Entleiher flexibler disponieren kann.

Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern entsteht im Betrieb kein weiterer Aufwand für Lohn-, Gehaltsbuchhaltung und die Führung von Personalakten.
|